Die Wein-Qualitätsstufen

Man unterscheidet Tafelwein/Landwein, Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (b.A.) und Qualitätsweine mit Prädikat.

Je nach Gruppe erfüllen die Weine unterschiedliche gesetzliche Mindest-anforderungen. So werden z.B. die Ausgangs-mostgewichte und der natürliche Reifegrad von Gruppe zu Gruppe höher.

Tafelweine
Tafelweine sind leichte, frische Weine;
Landweine sind landschaftstypische herzhafte Schoppenweine, an die höhere Anforderungen als an die Tafelweine gestellt werden.

Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete

Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete sind gebietstypische Weine für den täglichen Genuss. Sie dürfen nur von genehmigten Rebflächen und zugelassenen bzw. empfohlenen Rebsorten stammen. An den Reifegrad der Trauben (Mindestmostgewicht) und an die Herkunft werden hierbei weitergehende Anforderungen gestellt. Die Qualitätsweine müssen ausnahmslos der "Amtlichen Qualitätsprüfung" vorgestellt und sowohl analytisch als auch sensorisch geprüft werden.

Qualitätsweine mit Prädikat

Qualitätsweine mit Prädikat sind Kabinettweine, Spät- oder Auslesen, Beerenauslesen, Trockenbeerenauslesen und Eisweine. Die einzelnen Prädikate können nur dann zuerkannt werden, wenn die Weine in der geschmacklichen Überprüfung die für jeden Jahrgang und die entsprechende Rebsorte und Herkunft typischen Qualitätsmerkmale aufweisen. Ebenso wie die übrigen Qualitätsweine dürfen die Prädikate erst dann auf den Etiketten genannt werden, wenn die Amtliche Qualitätsprüfung bestanden und dem Wein seine Prüfungsnummer zuerkannt worden ist.

© Moselwein e.V. 
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